- Ein Kostenvoranschlag ist im Normalfall unverbindlich, eine fachlich begründete Schätzung.
- Er ist im Zweifel kostenlos. Geld darfst du nur verlangen, wenn du das vorher ausdrücklich vereinbart hast.
- Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, meist ab etwa 15 bis 20 %, musst du den Kunden sofort informieren.
- Schreib dazu, auf welchen Annahmen die Schätzung beruht. Das schützt dich, wenn sich später etwas anderes zeigt.
Inhalt dieses Ratgebers
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er kommt dort zum Einsatz, wo der genaue Aufwand vorher nicht feststeht, zum Beispiel bei Reparaturen, Altbausanierung oder Arbeiten hinter Wänden und Böden. Im Unterschied zum Angebot bist du an die Summe nicht fest gebunden.
| Unverbindlicher KVA | Verbindlicher KVA | |
|---|---|---|
| Preis | Schätzung, darf sich ändern | Festpreis |
| Mehrkosten | Bei wesentlicher Überschreitung Hinweispflicht | Trägst du selbst, außer bei Zusatzaufträgen |
| Typischer Einsatz | Reparatur, Sanierung, unklarer Aufwand | Selten, eher als normales Angebot formuliert |
Wie viel Überschreitung ist erlaubt?
Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. Gerichte ziehen die Grenze zur wesentlichen Überschreitung meist bei etwa 15 bis 20 %, je nach Auftrag auch darunter oder darüber. Entscheidend ist, was du tust, wenn sich Mehrkosten abzeichnen:
- Sofort informieren, sobald du die Überschreitung erkennst, nicht erst mit der Rechnung.
- Neue Schätzung nennen und kurz begründen, was sich gezeigt hat.
- Zustimmung abwarten, bevor du weitermachst, und sie festhalten.
Der Kunde darf dann kündigen. Er zahlt in diesem Fall die bis dahin geleistete Arbeit (§ 649 BGB). Versäumst du den Hinweis, kann er Schadensersatz verlangen, im Ergebnis bekommst du oft nur den ursprünglich geschätzten Betrag plus die übliche Toleranz.
Betreff: Mehrkosten beim Auftrag Badsanierung, Kastanienallee 7
Guten Tag Frau Weber,
beim Entfernen der alten Fliesen hat sich gezeigt, dass die Wasserleitung hinter der Wand stark korrodiert ist und ersetzt werden muss. Dadurch erhöhen sich die voraussichtlichen Kosten von 2.400 € auf etwa 3.150 €.
Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, ob wir so weitermachen sollen. Bis dahin ruhen die Arbeiten an dieser Stelle.
Viele Grüße
Bernd Hoffmann
Was in einen Kostenvoranschlag gehört
- Überschrift „Kostenvoranschlag (unverbindlich)“, damit keine Verwechslung mit einem Angebot entsteht.
- Beschreibung der Arbeiten und die Annahmen, auf denen die Schätzung beruht, etwa „Untergrund tragfähig, Leitungen in Ordnung“.
- Positionen mit geschätzter Menge und Preis, Material und Arbeit getrennt.
- Ob der Kostenvoranschlag etwas kostet und ob das bei Auftrag verrechnet wird.
- Bei Privatkunden den voraussichtlichen Arbeitskostenanteil für § 35a EStG.

Tipps aus der Praxis
- Vor-Ort-Termin berechnen? Wenn du für Besichtigung und KVA Geld nimmst, sag es vor dem Termin und schreib es in die Terminbestätigung.
- Puffer offen benennen: „Erfahrungsgemäß kann der Aufwand bei Altbauten um bis zu 15 % abweichen“ schafft Vertrauen, statt später zu überraschen.
- Fotos machen: Zeigt sich ein versteckter Schaden, dokumentiere ihn mit Fotos, bevor du weiterarbeitest.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nur wenn das ausdrücklich so vereinbart ist, etwa mit dem Satz „verbindlicher Kostenvoranschlag“. Dann ist er praktisch ein Festpreis. Ohne diese Vereinbarung ist er eine unverbindliche Schätzung.
Darf ich einen Kostenvoranschlag berechnen?
Ja, aber nur nach vorheriger Vereinbarung. Ohne Absprache gilt er nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel als kostenlos. Üblich ist, die Gebühr bei Auftragserteilung zu verrechnen.
Was passiert, wenn der Kunde nach meinem Hinweis auf höhere Kosten kündigt?
Dann zahlt er die bis dahin erbrachte Arbeit und die bereits entstandenen Auslagen, nicht aber den vollen Auftrag (§ 649 BGB in Verbindung mit § 645 BGB).
Muss der Hinweis auf Mehrkosten schriftlich sein?
Das Gesetz schreibt keine Form vor. Zum Beweis ist eine E-Mail oder eine kurze schriftliche Nachricht mit den neuen voraussichtlichen Kosten aber dringend zu empfehlen, am besten mit Bestätigung des Kunden.
Stand: 27.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung oder Handwerkskammer.

