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Vorlagen

Stundenzettel und Bautagebuch: Pflichten und Vorlagen zum Ausdrucken

Stundenzettel und Bautagebuch sind unbeliebt, aber im Streitfall Gold wert: bei Lohnfragen, bei Nachträgen und wenn ein Kunde behauptet, die Arbeiten hätten länger gedauert als nötig. Hier steht, was Pflicht ist, was sich lohnt und wie du es mit wenig Aufwand erledigst.

Aktualisiert am 6 Min. LesezeitRedaktion Handwerk Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Für Minijobs und das Baugewerbe gelten schon lange konkrete Aufzeichnungspflichten.
  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufschreiben und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
  • Ein Bautagebuch ist für die meisten Handwerker keine Pflicht, schützt aber bei Streit über Nachträge, Verzögerungen und Mängel.
  • Wichtig ist, dass beides zeitnah geführt wird. Nachträglich zusammengeschriebene Zettel sind wenig wert.
Inhalt dieses Ratgebers
  1. Was bei der Zeiterfassung Pflicht ist
  2. So sieht ein guter Stundenzettel aus
  3. Bautagebuch: keine Pflicht, aber dein bester Beweis
  4. Häufige Fragen

Was bei der Zeiterfassung Pflicht ist

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 gilt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Wie genau, ist gesetzlich noch nicht im Detail geregelt. Konkret vorgeschrieben ist es schon länger für:

  • Minijobber in allen Branchen,
  • Beschäftigte im Baugewerbe und weiteren Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Dort müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Tag danach aufgeschrieben und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG).

So sieht ein guter Stundenzettel aus

FeldWarum
Name und WocheEindeutige Zuordnung
Datum und BaustelleZuordnung zum Auftrag, wichtig für die Rechnung
Beginn, Ende, PauseGesetzliche Pflichtangaben
Stunden gesamtGrundlage für Lohn und Kundenrechnung
TätigkeitNachweis gegenüber dem Kunden bei Stundenlohnarbeiten
UnterschriftMacht den Zettel im Streitfall belastbarer
Vorschau: Vorlage: Stundenzettel (Woche)

Vorlage: Stundenzettel (Woche)

Eine Woche auf einer Seite: Datum, Baustelle, Beginn, Ende, Pause, Stunden, Tätigkeit und Unterschrift.

Bautagebuch: keine Pflicht, aber dein bester Beweis

Für die meisten Handwerksbetriebe ist ein Bautagebuch nicht vorgeschrieben. Trotzdem lohnt es sich bei jedem Auftrag, der länger als ein paar Tage dauert. Es hilft vor allem bei:

  • Nachträgen: Wer hat wann eine Zusatzleistung angeordnet?
  • Verzögerungen: Warum ging es nicht weiter, etwa wegen fehlender Vorleistungen anderer Gewerke oder Wetter? Bei VOB-Verträgen ist eine schriftliche Behinderungsanzeige nötig (§ 6 VOB/B).
  • Mängelstreit: In welchem Zustand war die Baustelle, als du angefangen hast?

Was ins Bautagebuch gehört

  • Datum, Wetter und Temperatur
  • Anwesende Mitarbeiter und Subunternehmer mit Stunden
  • Ausgeführte Arbeiten
  • Lieferungen und Material
  • Behinderungen, Anordnungen des Kunden, Besonderheiten
  • Fotos mit Datum
PraxistippEin Foto pro Tag vom Arbeitsstand, abgelegt beim Auftrag, ersetzt schon einen großen Teil des Bautagebuchs und dauert zehn Sekunden.
Vorschau: Vorlage: Bautagebuch (Tagesblatt)

Vorlage: Bautagebuch (Tagesblatt)

Wetter, Personal, ausgeführte Arbeiten, Lieferungen, Behinderungen, Anordnungen und Fotos auf einem Blatt.

Häufige Fragen

Muss ich als Handwerksbetrieb die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Für Minijobber und das Baugewerbe schreibt das Mindestlohngesetz schon länger vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Reicht ein Stundenzettel auf Papier?

Ja, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Er muss vollständig, zeitnah und nachvollziehbar sein. Digitale Zeiterfassung per App spart aber das Einsammeln und Abtippen.

Wer muss den Stundenzettel unterschreiben?

Eine Unterschriftspflicht gibt es nicht. Eine Unterschrift von Mitarbeiter und Vorgesetztem macht den Zettel aber im Streitfall deutlich belastbarer.

Wie lange muss ich Stundenzettel aufbewahren?

Nach dem Mindestlohngesetz mindestens zwei Jahre. Werden die Stunden für Rechnungen an Kunden verwendet, gelten zusätzlich die steuerlichen Aufbewahrungsfristen.

Stand: 27.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung oder Handwerkskammer.