- Ein Angebot ist verbindlich. Nimmt der Kunde es innerhalb der Bindefrist an, kommt der Vertrag zustande.
- Schreib immer ein Datum für die Gültigkeit rein, z. B. 30 Tage. Ohne Frist ist dein Preis bei steigenden Materialkosten schnell ein Verlustgeschäft.
- Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und im Zweifel kostenlos. Wird er deutlich überschritten, musst du den Kunden sofort informieren.
- Schnelligkeit schlägt Perfektion: Wer innerhalb von zwei Tagen anbietet, gewinnt deutlich öfter.
Inhalt dieses Ratgebers
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Beides wird im Alltag oft verwechselt, rechtlich ist der Unterschied groß:
| Angebot | Kostenvoranschlag | |
|---|---|---|
| Verbindlich? | Ja, innerhalb der Bindefrist | Nein, eine Schätzung |
| Preis später höher? | Nur bei vereinbarten Zusatzleistungen | Leicht möglich, bei deutlicher Überschreitung Hinweispflicht |
| Kosten für den Kunden | In der Regel keine | Im Zweifel kostenlos, außer vorher vereinbart |
| Wann sinnvoll? | Klar planbare Arbeiten | Reparaturen mit unklarem Aufwand |
So ist ein gutes Angebot aufgebaut
- Kopf: Betrieb, Kontakt, Angebotsnummer, Datum und gültig bis.
- Betreff und Einleitung: „Angebot Badsanierung, Kastanienallee 7“ und ein Satz Bezug auf den Termin vor Ort. Das zeigt, dass du zugehört hast.
- Positionen: Klar gegliedert, mit Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis. Material und Arbeit getrennt.
- Summen: Netto, Umsatzsteuer, Brutto. Bei Privatkunden zusätzlich der Arbeitskostenanteil für § 35a.
- Rahmen: Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, ggf. Abschläge, was nicht enthalten ist.
- Annahme: Ein Feld für Datum und Unterschrift des Kunden, oder der Hinweis, dass eine kurze E-Mail als Auftrag reicht.
Muster für Einleitung und Schluss
Guten Tag Frau Weber,
vielen Dank für das Gespräch am 18.09.2026 bei Ihnen vor Ort. Wie besprochen erhalten Sie hier unser Angebot für die Sanierung der Duschfugen und den Austausch der Armatur.
Das Angebot ist gültig bis zum 20.10.2026. Die Arbeiten können wir in der Kalenderwoche 43 ausführen, die Dauer beträgt etwa einen Arbeitstag.
Wenn alles passt, genügt eine kurze Antwort per E-Mail als Auftrag. Bei Fragen erreichen Sie mich unter 0228 000 000 0.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hoffmann

Preis kalkulieren, ohne dich zu verrechnen
Ein Angebot ist nur so gut wie die Kalkulation dahinter. Drei Punkte vergessen viele Betriebe:
- Nebenzeiten: Anfahrt, Materialbeschaffung, Aufräumen und Dokumentation gehören in den Preis, entweder als eigene Position oder im Stundensatz.
- Materialpreise mit Puffer: Bei langen Bindefristen können Preise steigen. Entweder kurze Frist oder ein Hinweis auf Preisanpassung bei Material.
- Nachträge: Zusatzarbeiten, die sich erst beim Öffnen zeigen, vorab ansprechen und schriftlich bestätigen lassen, bevor du loslegst.
Schnell anbieten gewinnt
Kunden holen meist zwei oder drei Angebote ein. Wer zuerst ein sauberes Angebot schickt, setzt den Maßstab, gegen den alle anderen verglichen werden. Viele Betriebe verlieren Aufträge nicht am Preis, sondern weil das Angebot erst nach zwei Wochen kommt, geschrieben am Küchentisch nach Feierabend.
Nach dem Angebot: freundlich nachfassen
Kommt nach einer Woche keine Antwort, lohnt sich eine kurze Nachfrage. Viele Kunden haben das Angebot schlicht noch nicht angeschaut.
Guten Tag Frau Weber,
ich wollte kurz nachfragen, ob Sie unser Angebot vom 22.09.2026 erhalten haben und ob noch Fragen offen sind. Für die Kalenderwoche 43 hätten wir aktuell noch einen Termin frei.
Viele Grüße
Bernd Hoffmann
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Angebot gültig?
So lange, wie du es hineinschreibst. Üblich sind 14 bis 30 Tage. Ohne Angabe gilt nur eine „angemessene“ Frist, über die man im Streit lange diskutieren kann. Ein konkretes Datum ist deshalb immer besser.
Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?
Nur wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbart hast. Ohne Vereinbarung ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB). Bei aufwendigen Planungen lohnt sich eine kurze schriftliche Absprache vorab, die Gebühr kannst du bei Auftrag verrechnen.
Wie stark darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz. Gerichte sehen eine wesentliche Überschreitung meist ab etwa 15 bis 20 %. Zeichnet sich das ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Er darf dann kündigen und zahlt nur die bisher erbrachte Leistung.
Brauche ich die Unterschrift des Kunden?
Rechtlich reicht auch eine mündliche oder E-Mail-Zusage. Zum Beweis ist eine unterschriebene Auftragsbestätigung aber viel sicherer, gerade bei größeren Beträgen.
Soll ich Material- und Lohnkosten im Angebot trennen?
Ja, wenn der Kunde privat ist. Er sieht dann schon im Angebot, welcher Teil nach § 35a EStG steuerlich absetzbar ist. Das hilft beim Abschluss, denn 20 % der Arbeitskosten bekommt er über die Steuer zurück.
Stand: 27.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung oder Handwerkskammer.

